Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

KONSULAR Personallösungen GmbH verpflichtet sich zu jeder Zeit im Rahmen ihrer Arbeit, jede Art von Benachteiligung von Bewerbern wegen eines in §1 AGG genannten Grundes, wie

  • Rasse
  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

zu unterlassen und auch jeden Anschein einer solchen Benachteiligung zu vermeiden.

Dies bezieht sich u. a. auf

  • die Erstellung und Ausschreibung von Stellenanzeigen
  • die mündliche oder schriftliche Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern
  • die Auswahl von Bewerbungen
  • die Durchführung persönlicher oder telefonischer Interviews
  • die vollständige, schriftliche und mündliche Kommunikation mit Unternehmen, Mandanten, Kandidatinnen und Kandidaten
  • die Projektdokumentation

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, daß wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit in unseren Texten oft nur die männliche Form nutzen. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter angesprochen.